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T-Systems Schweiz neu mit Gesamtarbeitsvertrag

Die Gewerkschaft syndicom hat mit dem Digitaldienstleister T-Systems Schweiz, einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeschlossen. Dieser GAV tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Mit dem Abschluss des Vertragswerks bekennt sich T-Systems Schweiz zur Sozialpartnerschaft und nimmt als eines der führenden IT-Unternehmen in der Schweiz seine soziale Verantwortung wahr.

© T-Systems

Keine Branche wandelt sich so rasant wie die IT-Branche. Innovation bedarf jedoch passender Arbeitsumgebungen und Arbeitsbedingungen. Umso wichtiger sind daher gute Gesamtarbeitsverträge wie jener bei T-Systems, damit auch die Mitarbeitenden von den positiven Aspekten der technologischen Transformation profitieren können. Hans-Jürg Schürch, HR-Chef und Mitglied der Geschäftsleitung bei T-Systems Schweiz unterstreicht: «Mit dem Abschluss des Gesamtarbeitsvertrags wollen wir vor allem auch unsere Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden zum Ausdruck bringen. Sie sind das Herzstück des Unternehmens und können jederzeit innerhalb des harten Wettbewerbes den Unterschied ausmachen».

Neue Möglichkeiten mit GAV
Mit dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) stärkt T-Systems Schweiz das partnerschaftliche Miteinander und die Weiterentwicklung der Anforderungen der Arbeitswelt von morgen. «Der GAV ermöglicht den Mitarbeitenden, auch in der Schweiz tatsächlich mitzubestimmen und ihre Arbeitsbedingungen mitzugestalten», betont Giorgio Pardini, Leiter Sektor ICT und Mitglied der Geschäftsleitung bei syndicom. Der GAV T-Systems bietet den Mitarbeitenden geregelte Mitbestimmung sowie gesicherte Arbeitsbedingungen. Ausge-nommen vom GAV sind das Top-Management, weitere Managementfunktionen im internationalen Umfeld sowie Mitarbeitende mit einer befristeten Anstellung bis max. 6 Monate. Neben einem verbindlichen Rahmen für die Löhne und Arbeitszeit umfasst der Gesamtarbeitsvertrag einen geregelten Anspruch auf Ferien sowie die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall.

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