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SGB: BVG-Kommission beschliesst tiefen Mindestzinssatz

Die BVG-Kommission empfahl heute dem Bundesrat, den Mindestzinssatz auf tiefe 1.25 Prozent festlegen. Damit würde er bedeutend hinter der aktuellen Teuerung hinterherhinken.

Der Mindestzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem das BVG-Altersguthaben mindestens verzinst werden muss. Würde der Mindestzinssatz tatsächlich auf 1.25 Prozent festgelegt werden, so würde das Alterskapital der Versicherten weiterhin an Wert verlieren und die Zinswende nicht bei den Erwerbstätigen ankommen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt, den Mindestzins auf 2 Prozent zu erhöhen.

Vollständige Medienmitteilung des SGB

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