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Sabotage der Sozialpartnerschaft – ein Lohn muss zum Leben reichen

Vom Lohn muss man leben können. Der heute vom Nationalrat beschlossenen Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne mit der Überweisung der Motion Ettlin verstösst klar gegen diesen wichtigen Grundsatz. Kantonale Mindestlöhne sind aus sozialpolitischen Gründen zulässig, damit die Existenzsicherung garantiert wird. Damit ist klar, dass GAV-Löhne diese untere Grenze nicht unterbieten dürfen. Das Parlament will nun diesen Grundsatz auf den Kopf stellen. Die Gewerkschaften werden sich dagegen wehren.

(SGB) Die Motion kommt unter dem wohlklingenden Namen «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» daher. Sie will die Kantone daran hindern, Massnahmen gegen zu tiefe Löhne zu ergreifen: Kantonale Mindestlöhne würden in allen Branchen nicht mehr gelten, in denen ein als allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will also nichts anderes, als Working Poor zu produzieren.

Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz zu Erlass kantonaler Mindestlöhne bestätigt.

Die faktische Abschaffung der kantonalen Souveränität über die Definition von Mindestlöhne wäre ein Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös. Der Abschluss von GAV mit nationalen Mindestlöhnen würde so praktisch verunmöglicht werden.

Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, speziell in den Kantonen Neuenburg und Genf, in einer Zeit kommt, in der über den Schutz der Löhne und das Verhältnis zu Europa Diskussionen stattfinden.

Der SGB wird die Vorlage mit allen nötigen Mitteln bekämpfen und die kantonalen Mindestlöhne verteidigen.

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