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Mehr Urlaub für Eltern und mehr Lohnkontrollen

Neuer Gesamtarbeitsvertrag für attraktivere Arbeitsplätze in der Contact- und Callcenter-Branche. syndicom und die Verbände der Branche einigen sich auf neuen Gesamtarbeitsvertrag

Die Sozialpartner der Contact- und Callcenter-Branche haben sich auf die Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen geeinigt, die durch den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag der Branche festgelegt werden. Der neue Gesamtarbeitsvertrag soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Verhandlungen fanden mitten in der Coronavirus-Krise in einem konstruktiven Umfeld statt mit dem gemeinsamen Ziel, dass fortschrittliche Arbeitsbedingungen die Attraktivität der ganzen Branche steigern sollen.

Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, indem er den Vaterschaftsurlaub auf zwei Wochen und den Mutterschaftsurlaub auf 16 Wochen erhöht. Weiter haben die Sozialpartner eine grundsätzliche Regelung von Homeoffice vereinbart. Zudem wird der Schutz der Arbeitnehmenden in Bezug auf ihre Privatsphäre und ihre Daten gestärkt. Zusätzlich wird der Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung weiter ausgebaut. Dazu wird die Möglichkeit geschaffen, nebst internen auch externe Anlaufstellen zu bezeichnen, an die sich Arbeitnehmende wenden können, wenn sie sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen.

Lohngleichheit umsetzen – Löhne kontrollieren
Mit dem neuen GAV, der per 1. Januar 2021 durch den Bundesrat erneut allgemeinverbindlich erklärt werden soll, werden die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen zusätzlich verstärkt. Dazu gehört, dass die gesetzlichen Kontrollen der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern unter Einbezug der Personalvertretung und der Gewerkschaft syndicom durchgeführt werden müssen. Allfällige Lohnungleichheiten können zudem bei den Lohnverhandlungen in Form von Lohnmassnahmen berücksichtigt werden.

Die Zukunft gestalten
Mit dem neuen GAV zeigt die Contact- und Callcenter-Branche, dass sie bereit ist, die Zukunft der Arbeitswelt vorausschauend zu gestalten. Mit der in Kürze zu erwartenden Allgemeinverbindlicherklärung des GAV werden die Sozialpartner die Möglichkeit haben, den GAV in der ganzen Branche durchzusetzen sowie allfälliges Dumping bei den Lohn- und Arbeitsbedingungen zu sanktionieren. Dies bildet die Grundlage, damit der Wettbewerb in der Branche über die Qualität der Dienstleistung geführt wird – anstatt über den billigsten Preis.

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