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Inakzeptabler Rückschritt

Das Eidg. Wirtschaftsdepartement prüft die Absenkung des Schutzalters im Arbeitsgesetz für hochriskante Berufstätigkeiten von gegenwärtig 16 auf 14 Jahre. Dieses Projekt stösst bei den Gewerkschaften auf Unverständnis. 

 

Laut Medienberichten prüft die Eidg. Arbeitskommission gegenwärtig die Möglichkeit, das Mindestalter für die Ausübung risikobehafteter Arbeit abzusenken. Pascal Richoz vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestätigt entsprechende Vorarbeiten. Sie sind nach seinen Angaben eine direkte Folge des interkantonalen Konkordates Harmos und der Veränderungen bei verschiedenen Ausbildungsgängen. Laut den Äusserungen Richoz’ in der Presse brächen in der Praxis immer mehr Jugendliche die Schule vor dem 16. Lebensjahr ab und hätten dann zu verschiedenen Berufslehren keinen Zugang. Der Grund hierfür liege in einer «zu strengen Reglementierung».

Nur ausnahmefälle

Offenbar ist die Bundesverwaltung gewillt, den Jugendschutz (eigentlich eher Kinderschutz) aufs Spiel zu setzen, um gewissen sehr marginalen Ausnahmefällen gerecht zu werden. Dass sie dafür sogar die entsprechenden Gesetzesgrundlagen verändern will, darf als zumindest sonderbar bezeichnet werden.

Vor allem wirft dieses Vorhaben aber die Grundsatzfrage auf, wie sich unsere Gesellschaft die Welt der Arbeit vorstellt. Wenn man 14-jährigen Jugendlichen erlaubt, Arbeiten auszuführen, welche die Gesundheit in hohem Mass gefährden, dann bedeutet dies zweifellos einen inakzeptablen Rückschritt. Ja – es gibt gescheiterte Schulkarrieren, das soll gar nicht geleugnet werden. Aber es kann doch nicht sein, dass der Bund solche komplexen schulischen Situationen mit einer Massnahme «bereinigt», welche in die Prekarisierung führt.

es geht auch anders

Junge Menschen nach dem Scheitern in der Schule zu einer Ausbildung im Hochrisikobereich zu bewegen, kann keine Lösung sein. Der Bund sollte stattdessen in Zusammenarbeit mit den Kantonen Mechanismen einrichten, welche eine Wiedereingliederung in das traditionelle Schulsystem ermöglichen. Eine andere Möglichkeit wäre es, solche Jugendliche auf verschiedene Berufsausbildungen vorzubereiten – allerdings im Rahmen des Schulsystems. Man könnte diese Liste beliebig verlängern. Mit ein bisschen gesundem Menschenverstand sollte es möglich sein, sämtlichen Jungen eine berufliche Zukunft zu sichern, auch ohne sie Gefahren auszusetzen.

Verschiedene Vorfälle mit schweren und sogar tödlichen Unfällen von Jugendlichen am Arbeitsplatz sind bekannt. Der Bundesrat wird diese dramatischen Ereignisse berücksichtigen müssen, bevor er einen übereilten und nicht gerechtfertigten Beschluss fasst. Die Gewerkschaftsjugend von syndicom verfolgt dieses Dossier gemeinsam mit den anderen SGB-Jugendgruppen aufmerksam und wird gegebenenfalls Massnahmen prüfen, um eine entsprechende Änderung zu verhindern.

* Loïc Dobler ist Zentralsekretär Jugend.

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