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Gleiche Fahrzeuge, Dienstkleider, Vorschriften, Verantwortung, aber nicht gleiche Anstellungsbedingungen. Ist das fair?

Post/Bahnhof Aarberg, © Susanne Oehler

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Über 1500 Fahrerinnen und Fahrer der Postautounternehmer sind vom heutigen ungerechten Zwei-Klassen-System unter den Fahrerinnen und Fahrern der Postautos betroffen. Die einen sind direkt von der PostAuto AG, der sogenannten Regie, angestellt und unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag für Konzerngesellschaften (GAV KG) der Post. Die andern arbeiten bei Subunternehmern der PostAuto AG, den sogenannten Postautounternehmern (PU). Diese unterstehen einem Personalreglement, das die PostAuto AG den PU vorschreibt und das deutlich schlechter ist als der GAV KG.

 

Schluss mit der Ungleichbehandlung! Die Fahrerinnen und -Fahrer der Postautounternehmer verlangen gleiche Anstellungsbedingungen für gleiche Arbeit. Konkret bedeutet das:

  • Gleichbehandlung des PU-Fahrpersonals und des Fahrpersonals der Regie.
  • Ein GAV für das ganze Fahrpersonal: Ausdehnung des Geltungsbereichs des GAV KG auf Postautounternehmer.
  • Sofortige Angleichung der Lohn- und Arbeitsbedingungen an den GAV KG.

Alle gleich behandeln

Die Ungleichbehandlung der Fahrerinnen und Fahrer von Postautos ist ungerechtfertigt. Sie fahren dieselben gelben Postautos, sie verrichten dieselbe Tätigkeit, und sie tragen dieselbe Verantwortung. Deshalb sagt das Fahrpersonal der PU: Schluss mit dieser Ungerechtigkeit! syndicom verlangt von der Schweizerischen Post und der PostAuto AG – denn sie stehen beide in der Verantwortung – die Gleichbehandlung des Fahrpersonals der PU und des Fahrpersonals der Regie.

 

Die Post kann jetzt beweisen, dass sie eine soziale Arbeitgeberin ist. Sie muss jetzt handeln. Es geht nicht an, dass die PostAuto AG konzessionierte Linien unter dem Postauto-Label an Subunternehmer (die Postautounternehmer, PU) vergibt und von diesen vertraglich verlangt, dass sie ihr Fahrpersonal schlechter stellen als das Fahrpersonal der Regie. Dies führt zu stossenden Ergebnissen insbesondere beim Lohn. Bereits die Anfangslöhne sind tiefer und die Lohnschere öffnet sich im Laufe der Anstellungsjahre kontinuierlich weiter. Die Differenz kann nach 12 Jahren gut und gerne 10’000 Franken pro Jahr betragen!

 

Faktenblatt (PDF)

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