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Die Lohnlücke bei den Frauen muss konsequent bekämpft werden

Schlussbericht zur Analyse der Lohnunterschied LSE

© SGB/Annette Boutellier

Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern hat sich in den letzten Jahren vergrössert: Er liegt jetzt bei 19 Prozent, wovon fast die Hälfte reine Diskriminierung ist. Dies ist das erschreckende Ergebnis der Analyse des Bundesamtes für Statistik (BfS) zur wachsenden Lohnlücke bei den Frauen. Um diese zu schliessen fordert der SGB die konsequente sozialpartnerschaftliche Umsetzung des revidierten Gleichstellungsgesetzes. Ebenso wichtig sind bessere Löhne in Frauenbranchen, eine gerechte Verteilung der unbezahlten Familienarbeit zwischen Müttern und Vätern sowie ausreichend öffentlich finanzierte Entlastungsangebote wie Kitas und Tagesschulen.

(SGB) Der neuste BFS-Bericht zur geschlechtsspezifischen Lohndifferenz dokumentiert, dass diese zwischen 2014 und 2018 zugenommen hat: Obwohl Frauen in der Bildung auf- und gar die Männer überholt haben, schlägt sich das nicht in besseren Löhnen nieder. Im Gegenteil, Frauen verdienen 19 Prozent weniger als Männer. Dieser Unterschied lässt sich unter anderem damit erklären, dass Frauen bei den Nettolöhnen unter 5‘000 Franken massiv übervertreten sind. Auch Sonderzahlungen spielen eine gewichtige Rolle: Diese sind im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft bei Männern deutlichen höher als bei Frauen (415 vs. 155 Franken).

Gerade die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass die Löhne, die den mehrheitlich weiblichen Beschäftigten in der Reinigung, dem Detailhandel, den Gesundheitsberufen oder der Kinderbetreuung ausbezahlt werden, der enormen Verantwortung und Belastung dieser Arbeit nicht gerecht werden. Deshalb braucht es dringend eine monetäre Aufwertung dieser Berufe.

Während ein Teil der Lohndifferenz mit unterschiedlicher Berufswahl, Ausbildung und Karriereverläufen von Frauen und Männern erklärt werden kann, trifft dies auf knapp die Hälfte nicht zu. Auch wenn gemäss VerfasserInnen des Berichts allfällige nicht erhobene Faktoren wie zum Beispiel Teilzeiterwerbstätigkeit den unerklärten Lohnunterschied teilweise erklären könnten, geht der SGB davon aus, dass ein grosser Teil dieser gut 8 Prozent auf Diskriminierung beruht. Dafür spricht auch, dass der unerklärte Lohnunterschied bei Vollzeiterwerbstätigen mit 9 Prozent gar höher ist als bei Teilzeiterwerbstätigen (rund 7 Prozent), dass also auch ein Vollzeitpensum Frauen nicht vor einer Lohnlücke schützt.

Gegen diese Lohndiskriminierung braucht es griffige Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen. Dass solche mehrheitsfähig sind, hat die Stimmbevölkerung des Kantons Jura gezeigt, die am 13. Juni mit 88 Prozent der Stimmen weitergehende Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung beschlossen hat.

Auch die bekannten Phänomenen Mutterschaftsstrafe und Vaterschaftsbonus finden sich im Bericht wieder: So sind erklärte und unerklärte Lohnunterschiede bei Verheirateten grösser als bei ledigen Frauen und Männern. Wenn Frauen Mütter werden, flacht ihre Lohnentwicklung tendenziell ab, während Vaterschaft tendenziell zu einem Lohnanstieg führt. Das hat einerseits damit zu tun, dass Frauen ihre Ansprüche bezüglich Karriere und Einkommen oft zugunsten der unbezahlten Familienarbeit zurückstecken (müssen). Andererseits spielen auch gesellschaftliche Stereotype eine gewichtige Rolle: Von verheirateten Frauen wird angenommen, dass sie weniger flexibel und leistungsorientiert sind, während in den verheirateten Männern immer noch der Familienernährer gesehen wird.

Um diese traditionelle Rollenteilung zu durchbrechen und auch Müttern die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu ermöglichen, braucht es dringend Rahmenbedingungen für eine gerechtere Verteilung der unbezahlten Familienarbeit auf Frauen und Männer sowie flächendeckende Entlastungsangebote der öffentlichen Hand wie Kitas, Tagesschulen und ambulante wie stationäre Betreuungsplätze für erwachsene Pflegebedürftige.

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