Artikel

Viel zu tiefer Mindestlohn des Postregulators Hollenstein (PostCom)

Gegen Dumping – Für eine Digitalisierung, die Berufstätigen nützt, nicht schadet

Mit seinem Entscheid, in der Logistikbranche einen Mindestlohn von 18.27 Fr./h einzuführen, hat der Postregulator Hans Hollenstein (PostCom) dem Dumping in der Logistikbranche Tür und Tor geöffnet. Der viel zu tiefe Mindestlohn unterläuft nicht nur die gewerkschaftlichen Bestrebungen, den Dumpingwettbewerb in der Schweizer Logistik und im Strassengütertransport zu verhindern. Sondern er steht auch in klarem Widerspruch zum Grundsatz der staatlichen Mindestlohnpolitik, dass der Lohn zum Leben reichen muss.

Die gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik hat dazu geführt, dass die tiefen Löhne in vielen Branchen deutlich angehoben wurden. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führte das zu einer spürbaren Verbesserung der Lebenssituation. Mit dem positiven Entscheid des Bundesgerichtes zum geplanten Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde im Kanton Neuenburg hat der Kampf gegen Tieflöhne eine neue Dynamik gewonnen. 20 Franken seien zwar ein tiefer Lohn, doch orientiere er sich an den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, begründete das Gericht. Wer erwerbstätig sei, solle nicht die Sozialhilfe beanspruchen müssen. Dieser Mindestlohn gilt auch für die Logistikbranche.

Die Logistik hat mit dem Onlinehandel eine neue Bedeutung erhalten. Mit einem landesweiten Mindestlohn von nur 18.27 Fr./h droht ein Druck auf die Löhne in dieser wachsenden Branche und indirekt auch im Detailhandel. Denn Lohndumping in der Logistik macht den Onlinehandel noch attraktiver. Schon heute spürt der Detailhandel die Tieflohnkonkurrenz von Amazon und Zalando. Es droht eine Digitalisierung auf Kosten der Berufstätigen. Deutschland und Frankreich zeigen, wohin solche Arbeitsverhältnisse führen. In diesen beiden Ländern setzen die grossen Logistikfirmen immer mehr auf Subunternehmen. Deren Angestellte haben signifikant tiefere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen. 

Die Gewerkschaften fordern die PostCom darum auf, ihren skandalösen Entscheid umgehend zu korrigieren, bevor dieser Schaden anrichtet. Gewerkschaftliches Ziel ist ein Mindestlohn von 22 Franken. In einem ersten Schritt muss sich die PostCom mindestens an den vom Bundesgericht im
Fall Neuenburgs entwickelten Kriterien orientieren (unterster Mindestlohn 20 Fr./h sowie höhere Mindestlöhne abgestuft nach Ausbildung und Qualifikation).

SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND + FAIRLOG

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Sie wollen wissen, wofür wir uns engagieren? Abonnieren Sie unseren Newsletter! Bei persönlichen Anliegen helfen Ihnen unsere RegionalsekretärInnen gerne weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Newsletter abonnieren