Reform der Altersvorsorge nur mit sozialem Fortschritt
Immer höhere Gewinne für die Versicherungen, immer bescheidenere Renten aus der Pensionskasse: Das muss aufhören, verlangen SGB und syndicom.
Mit seinem Entscheid, den Mindestzins der beruflichen Vorsorge auf den historischen Tiefststand von 1,25% zu senken, hat der Bundesrat einmal mehr den Klagen der Versicherungswirtschaft nachgegeben und die Versicherten bestraft. Unter den heutigen Bedingungen wäre ein höherer – wenn auch immer noch bescheidener – Satz von 1,75% möglich.
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren den Mindestzinssatz fast immer rund ein Prozent tiefer angesetzt, als es die tatsächlich erzielten Anlagerenditen erlaubt hätten. Grosse Profiteure sind die Lebensversicherer, die dabei ihre Gewinnmarge erhöhten. Alleine 2014 strichen die Versicherungen rund 700 Millionen Franken ein.
Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist diese Entwicklung verheerend. Das Altersguthaben wird immer schlechter verzinst, und damit sinken auch die künftigen Rentenleistungen. Kein Wunder, wird das Vertrauen in die zweite Säule immer stärker untergraben.
Systemwechsel beim Zinssatz
Mit dem SGB fordert syndicom deshalb einen Systemwechsel bei der Festlegung des Mindestzinses. Statt für das Folgejahr soll der Bundesrat den Zins für das laufende Jahr festlegen.
Klar ist aber auch, dass die Schwierigkeiten, in der zweiten Säule gute Renten zu garantieren, bis auf weiteres nicht kleiner werden.
Wer Rentenausfälle ausgleichen will, muss also die AHV stärken, wie das die Volksinitiative AHVplus verlangt. Das ist sicherer und viel günstiger, als immer mehr Geld in die zweite Säule zu stecken. Der Ständerat hat mit der Erhöhung der AHV-Renten bereits eine Stärkung der AHV beschlossen. Der Nationalrat tut gut daran, ebenfalls auf diesen Weg einzuschwenken. Denn eine Reform der Altersvorsorge ohne sozialen Fortschritt ist zum Scheitern verurteilt. (sgb)