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Reform BVG – Ergebnis der Sozialpartner-Verhandlungen

Sozialpartnerkompromiss in der beruflichen Vorsorge bringt Modernisierung und gewährleistet Leistungsniveau

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Die drei nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterbreiten Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG). Trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes wird das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten. Dank beitrags- und leistungsseitiger Massnahmen erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte - insbesondere Frauen – künftig sogar mehr Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich auch das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet.

Vor über einem Jahr erteilte der damalige Bundespräsident Alain Berset den nationalen Dachverbänden der Sozialpartner den Auftrag, eine Lösung für die drängendsten Probleme der zweiten Säule zu erarbeiten. Nach intensiven Verhandlungen unterbreiten der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG).
Der Sozialpartnerkompromiss umfasst folgende Massnahmen:
Der zur Berechnung der Rente verwendete Mindestumwandlungssatz wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision in einem Schritt auf 6,0 Prozent gesenkt.

  • Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, wird halbiert. Die Senkung führt unmittelbar zu einem höheren versicherten Verdienst. Langfristig werden namentlich Teilzeitbeschäftigte im BVG besser abgesichert.
     
  • Die Altersgutschriften (Lohnbeiträge) für die zweite Säule werden angepasst. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab Alter 45 beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Altersgutschriften gerade der älteren Arbeitskräfte spürbar gesenkt.
     
  • Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben. Sie sind aufgrund der deutlichen Korrektur der Altersgutschriften für Versicherte ab 45 Jahren nicht mehr nötig.
     
  • Künftigen Bezügern von Renten der beruflichen Vorsorge wird ein solidarisch finanzierter Rentenzuschlag pro Kopf als Fixbetrag ausbezahlt. Finanziert wird der Rentenzuschlag durch einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent auf den AHV-pflichtigen Jahreseinkommensbezüger bis 853‘200 Franken.
     
  • Diese dauerhafte, zweckgebundene Umlagekomponente erlaubt es, das Rentenniveau der Übergangsgeneration zu halten sowie die Renten für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort zu verbessern.
     
  • Eine Übergangsgeneration (fünfzehn Neurentnerjahrgänge ab Inkrafttreten der Revision) erhält einen im Betrag garantierten Rentenzuschlag. Ab dem 16. Jahr wird der Bundesrat die Höhe des Rentenzuschlags jährlich anhand der vorhandenen Mittel festlegen.
     
  • Mit einer neuen Prämie können für benötigte Rückstellungen zur Finanzierung von Leistungsgarantien künftig transparent tarifiert und ausgewiesen werden.
     
  • Der Bundesrat wird – unter Einbezug der Sozialpartner – mindestens alle fünf Jahre einen Bericht verfassen. Darin sind die Grundlagen zur Festlegung des Mindestumwandlungssatzes und zur Höhe des Rentenzuschlags aufzuführen.

Durch die gewählte Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sind die mit dem Kompromiss verbundenen Mehrkosten insgesamt verhältnismässig. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch KMU-tauglich. Im Unterschied zu früheren Reformansätzen für die Übergangsgeneration erlaubt das vorgeschlagene Modell nicht nur die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes, sondern auch den Verzicht auf die Führung einer «doppelten Schattenrechnung» durch die Vorsorgeeinrichtungen. Zudem ist das Modell einfach, schnell und kostengünstig umsetzbar.

Die paritätisch geführte berufliche Vorsorge ist eine zentrale Domäne der Sozialpartnerschaft. SAV, SGB und Travail.Suisse haben deshalb gewissenhaft einen sachgerechten und tragfähigen Kompromiss ausgearbeitet. Die Lösung modernisiert das BVG, berücksichtigt ausgewogen vielfältige Interessen und ist dadurch mehrheitsfähig.

Die drei Dachverbände bitten den Bundesrat, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten und den Gesetzgebungsprozess zu initiieren, so dass der Sozialpartnerkompromiss per 2021, spätestens per 2022, in Kraft gesetzt werden kann.
 

SGB, Travail Suisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband

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