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Kein Rahmenabkommen gegen den Schweizer Lohnschutz

An der heutigen Konsultation zum Rahmenabkommen und zum Lohnschutz hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB nochmals dargelegt, dass die Flankierenden Massnahmen (FlaM) und der Lohnschutz nicht verhandelbar sind. Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Deshalb müssen wir unsere Löhne auch konsequent und eigenständig schützen können.

© SGB

(SGB) Die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit brachten den Arbeitnehmenden in der Schweiz zahlreiche Fortschritte. Beispielsweise durch die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Gleichzeitig wurde aber der Zugang für ausländische Dienstleister (Entsendungen) bis 90 Tage stark erleichtert. Diese Entsendungen sind grundsätzlich eine prekäre Arbeitsform mit sehr grossem Dumpingpotenzial.

Um Dumping zu verhindern, haben die Gewerkschaften die FlaM durchgesetzt. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die FlaM zeigen Wirkung: Dank der Kontrollen wird bei rund einem Viertel der Firmen Dumping aufgedeckt. Die Firmen werden gebüsst. Und sie werden unter Druck gesetzt, den Arbeitnehmenden die Löhne nachzuzahlen.

Mit dem Rahmenabkommen von Bundesrat Cassis ist das in Gefahr. Die Schweiz müsste die EU-Regeln beim Lohnschutz übernehmen und den EU-Gerichtshof als Schiedsinstanz akzeptieren. Der EU-Gerichtshof hat in der Vergangenheit zahlreiche Urteile gegen Flankierende Massnahmen in EU-Mitgliedstaaten gefällt. Er versteht sich als Motor des EU-Binnenmarktes und stellt den Marktzugang der Firmen über den Schutz der Löhne. Die Schweiz würde rasch unter Druck gesetzt werden, den Lohnschutz substanziell abzubauen – nicht nur bei der Kaution und der Voranmeldung sondern auch bei den Kontrollzahlen und den Bussen.

Auch die europäischen Gewerkschaften üben scharfe Kritik an der Haltung der EU-Behörden zum Lohnschutz. Eine Analyse der Flankierenden Massnahmen in Deutschland betrachtet diese als ungenügend und wirft die Frage auf, Entsendungen grundsätzlich zu verbieten. 

Der SGB lehnt das vorliegende Verhandlungsergebnis zum Rahmenabkommen ab. Wenn nötig wird er es mit dem Referendum bekämpfen. Mit der «Begrenzungsinitiative» der SVP liegt ein politisches Projekt vor, welches den Bilateralen grundsätzlich in Frage stellt. Die Volksabstimmung dürfte im nächsten Jahr stattfinden. Die Bekämpfung dieses Projektes bzw. die Bestätigung des Bilateralen Wegs muss nun Priorität haben.
 

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