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Gefahren für den Lohnschutz abgewehrt

Bundesratsentscheid zum Rahmenabkommen

© SGB

Der SGB begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrates, der den eigenständigen Lohnschutz gewährleistet. Der SGB steht für gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Doch der Preis eines Verhandlungsabschlusses über dieses Rahmenabkommen wäre für die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu hoch gewesen. Der Verhandlungsverlauf hat gezeigt, dass der Lohnschutz durch das Abkommen substanziell geschwächt und der Service public gefährdet würde. Das wäre für die Gewerkschaften nicht akzeptabel gewesen.

(SGB) Der Schutz der Arbeitnehmenden muss verbessert und nicht verschlechtert werden – in der Schweiz und in der EU. Der SGB wird sich zusammen mit seinen Schwestergewerkschaften weiterhin dafür einsetzen, dass es in dieser Frage vorwärtsgeht und die sozialen Rechte in der EU und in der Schweiz gestärkt werden. Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit einem wirksamen Lohnschutz und staatliche Mindestlöhne für Branchen und Berufe ohne GAV.

Die Bilateralen Verträge sind für die Arbeitnehmenden wichtig. Eine Eskalation durch die Schweiz oder die EU-​Kommission ist unerwünscht. Auch wenn es in Bezug auf das Rahmenabkommen unterschiedliche Sichtweisen gibt, müssen die bestehenden Verträge eingehalten werden. Die Schweiz soll daher die Kohäsionsmilliarde baldmöglichst freigeben. Umgekehrt hat sich die EU durch die Bilateralen Verträge zur gegenseitigen Produkteanerkennung verpflichtet.

In den letzten Wochen haben Schweizer Arbeitgeberkreise unter dem Vorwand des Verhandlungsabbruchs Verschlechterungen beim Arbeitnehmerschutz gefordert. Der SGB wird solchen Versuchen entschieden entgegentreten.

An den geplanten Gesprächen mit Bund, Sozialpartnern und Kantonen wird sich der SGB beteiligen.

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