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Frankreich unterstellt die Uberisierten dem Arbeitsgesetz

Frankreichs höchstes Gericht hat einen Entscheid gefällt, der für alle scheinselbständigen Plattform-Arbeitenden wegweisend sein wird: Der Kassationshof in Paris qualifizierte einen Foodkurier als ganz normalen Lohnabhängigen. Dieser hatte als Velokurier für die Plattform Take Eat Easy Essen ausgeliefert. syndicom ist hoch erfreut über diese Nachricht und erwartet von den Schweizer Behörden, endlich in diese Richtung aktiv zu werden.

Der Gerichtshof in Paris interpretierte das Verhältnis zwischen den Kurieren und den Plattformen eindeutig als Arbeitsverhältnis, da die Kuriere in ihrer Arbeitsgestaltung nicht frei seien. Die Richter begründen den Entscheid mit dem Einsatz der Geolokalisation in Echtzeit und den Sanktionsmöglichkeiten, die das Unternehmen gegenüber dem Kurier habe. Damit seien die relevanten Kritieren, die ein Arbeitsverhältnis im Sinne des französischen Arbeitsrechts definieren, erfüllt. 

Bund muss aktiv werden
In der Konsequenz gelten diese Foodkuriere nun als Angestellte und deren bisherige Auftraggeber als Arbeitgeber. Sie müssen also Sozialversicherungen für ihre Angestellten abrechnen und deren Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz schützen. Alle diese Betreiber – egal ob sie Uber, Take Eat Easy oder Deliveroo heissen – sind keine reinen Technologie-Firmen, sondern Arbeitgeber, die eine soziale Verantwortung zu tragen haben. Nach dem Markteintritt von UberEats in die Schweiz letzten Monat ist es bloss eine Frage der Zeit, bis weitere Plattformen folgen. syndicom begrüsst deshalb diesen konsequenten Entscheid aus Frankreich und erwartet vom Bund und den hiesigen Sozialversicherungsbehörden, endlich in diese Richtung aktiv zu werden. 

Erdbeben für den Arbeitsmarkt
Der Entscheid des französischen Kassationshofs kann durchaus als Erdbeben für den Arbeitsmarkt interpretiert werden. Er bringt das wirtschaftliche Konzept dieser Plattform-Technologien arg durcheinander und lenkt die gesellschaftliche Entwicklung gleichzeitig in geordnete Bahnen. Ein solcher Richtungsentscheid war längst überfällig und wird europa- und weltweit Signalwirkung haben: Plattform-Arbeiter sind Lohnabhängige wie alle anderen. Sie sind keine Selbständigen, wie uns die sogenannten Technologiefirmen weismachen wollen, sondern sie werden zurzeit ganz einfach in prekären Arbeitsverhältnissen übel ausgenutzt. Deshalb verlangt syndicom von den Schweizer Behörden, endlich zu handeln.

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