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Ein Hohn für die Zusteller:innen in der Schweiz

PostCom-Mindestlohn von 19 Franken

Aufgeschichtete unterschiedliche Briefmarken, mit denen ein Gesicht mit Augen geformt wird.
© PostCom

Just einen Tag vor «Black-Friday», dem Tag, der für die Arbeitnehmenden in der Postbranche überlange Arbeitsstunden bedeutet, legt die Postregulierungsbehörde (PostCom) den Mindestlohn für diese Branche auf 19 Franken fest. Ein solcher Mindestlohn ist ein Hohn für Knochenjobs wie die Sortierung und Zustellung von Brief- und Paketpost. Die PostCom verkennt damit die Realität der Branche und legitimiert einen Wettbewerb, den die Postmarktteilnehmer auf dem Buckel der Angestellten austragen. Die Gewerkschaft syndicom wird ihre Anstrengungen, den Postmarkt auf sozialpartnerschaftlicher Ebene zu regulieren, intensivieren und geeignete Massnahmen ergreifen, um die Angestellten vor prekären Arbeitsbedingungen zu schützen.

Der PostCom steht die Aufgabe zu, die Mindeststandards der Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste festzulegen. Diese Mindeststandards sollen verhindern, dass der im Postsektor erwünschte Wettbewerb auf Kosten der Löhne und Arbeitsbedingungen der Angestellten stattfindet. Mit ihrem Entscheid für einen Mindestlohn von 19 Franken wird die PostCom ihrer Aufgabe nicht gerecht. Damit werden weiterhin prekäre Arbeitsbedingungen vorherrschen - notabene in einem Boom-Markt mit zehntausenden Angestellten, der in der Corona-Krise zweistellige Wachstumszahlen vermeldete.

Für Matteo Antonini, Leiter des Sektors Logistik von syndicom, ist klar: «Das ist ein mutloser Entscheid, der die Arbeitnehmenden der Postbranche nicht vor prekären Arbeitsbedingungen schützt. Die PostCom unterbietet damit gar den tiefsten in der Schweiz geltenden kantonalen Mindestlohn». Die Anhebung des Mindestlohns von 18.27 Franken auf 19.- Franken gleicht knapp die hohe Teuerung aus, die weiterhin bei rund 3 Prozent liegt. Das bedeutet, dass in dieser Branche weiterhin Jahreseinkommen von unter 40‘000 Franken möglich sind.

Eine Segmentierung ist notwendig

Die PostCom verkennt die Realität der Branche, wenn sie auf eine Segmentierung nach Marktbereichen und Funktionen verzichtet. Ihre eigene Studie (Folgestudie Graf) stellte fest, dass es im Postmarkt unterschiedliche Berufsgruppen gibt. Doch die PostCom negiert diese Erkenntnis und gibt sich beratungsresistent: So waren sich Arbeitgeber:innen- und Arbeitnehmer:innenvertretung in der Expertengruppe einig, dass die Mindestlöhne nach Berufsgruppen segmentiert werden müssen. Es ist unverständlich, dass die Behörde diesen Konsens nicht in die Verordnung hat einfliessen lassen. syndicom wird sich weiter dafür einsetzen.

Arbeitgeber müssen sozialpartnerschaftliche Lösungen ermöglichen

Dieser Mindestlohn ist kein Freipass für die Arbeitgeber der Postbranche. Matteo Antonini dazu: «syndicom erwartet von den Arbeitgebern der Postbranche, dass sie ihren Angestellten ein Auskommen bezahlen, das in der Schweiz zum Leben reicht. Sie müssen ihre Angestellten am Erfolg der Unternehmung teilhaben lassen und dürfen sich nicht hinter diesem staatlichen Mindestlohn verstecken.» syndicom führt zurzeit Verhandlungen über einen für die Zustellbranche gültigen Gesamtarbeitsvertrag. syndicom wird die Erwartungen und Interessen der Angestellten in diesen Verhandlungen hartnäckig verteidigen.

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