Artikel

Der Schutz der Löhne bleibt immer noch ungenügend

Zusammen mit der schrittweisen Lockerung der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat heute die Verlängerung bestimmter Stützungsmassnahmen angekündigt, um weitere Kaufkraftverluste und Stellenabbau zu vermeiden. Diese Verbesserungen sind zu begrüssen. Doch der Bundesrat geht weiterhin davon aus, dass zahlreiche Einschränkungen in den kommenden Monaten beibehalten werden und schlägt dennoch weder die Verlängerung der 100-prozentigen Lohnabsicherung bei Kurzarbeit für Geringverdienende und nur ungenügende Massnahmen zur rascheren Auszahlung und zum einfacheren Zugang zu Unterstützungsleistungen vor.

(SGB) Die heute skizzierte Strategie muss daher zwingend durch wirksame und nachhaltige Massnahmen zur Einkommensstützung und Arbeitsplatzsicherung ergänzt werden. Insbesondere in der Kultur braucht es ab März breiteren und vereinfachten Zugang zu Unterstützung. Mit der schrittweisen Öffnung einhergehen muss auch eine Stärkung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und deren praktische Umsetzung.

Die Corona-Krise hinterlässt weiterhin schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt. Die Unterbeschäftigung befindet sich auf einem historischen Höchststand und viele Arbeitnehmende fürchten einen ungenügenden Schutz ihrer Gesundheit sowie den Verlust ihrer Stelle. Der SGB fordert, dass die sozialpolitischen Stabilisierungsmassnahmen den epidemiologischen Massnahmen im Gleichschritt folgen. Das ist mit den heutigen Entscheiden nur ungenügend gesichert.

Unzureichende Unterstützungsmassnahmen für die Arbeitnehmenden
Die Aktivitäten in vielen Branchen wie der Gastronomie, der Kultur oder im Eventbetrieb bleiben weiterhin nur stark reduziert möglich. Der Bundesrat hat sich trotzdem nicht dazu durchringen können, eine Ausweitung der Deckung von 100 Prozent der niedrigsten Löhne bei Kurzarbeit vorzuschlagen. Und das, obwohl Niedriglöhne in diesen Branchen besonders häufig vorkommen und sie bereits überproportional von Kurzarbeit betroffen sind. Diese Untätigkeit ist problematisch und fügt Menschen, die in den letzten zwölf Monaten bereits erhebliche Einkommensverluste erlitten haben, eine weitere wirtschaftliche Unsicherheit zu.

Für den SGB ist klar: die Fortführung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung muss zumindest mit einer Verlängerung des 100-prozentigen Ausgleichs der niedrigsten Löhne bei Kurzarbeit einhergehen. Dieser Schutz sollte vielmehr verbessert werden, denn heute kommt die Massnahme  nur sehr wenigen Arbeitnehmenden mit tiefsten Einkommen zugute. Darüber hinaus muss die Auszahlung der Unterstützungsmassnahmen deutlich beschleunigt und der Zugang zu den Hilfsmassnahmen erleichtert werden. Andernfalls werden die Folgen in Bezug auf die Kaufkraft der Arbeitnehmenden und den Verlust von Arbeitsplätzen dramatisch sein.

Begrüssenswerte Verlängerung der Kurzarbeit und der Arbeitslosen-Taggelder
Immerhin übernimmt der Bundesrat andere wichtige Forderungen des SGB im Bereich der Arbeitslosenversicherung: die Verhinderung weiterer Aussteuerungen dank zusätzlicher Taggelder sowie die Verlängerung der Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung federn die Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden ab. Auch die Einführung eines rückwirkenden Anspruchs auf Ausfallentschädigung für Kulturschaffende ist zu begrüssen. Diese Hilfsmassnahme sollte aber auch auf Freischaffende ausgedehnt werden. Kulturschaffende sind auf funktionierende, einfach zugängliche Hilfsleistungen mehr denn je angewiesen. Dies erfordert weitere administrative Vereinfachungen.

Öffnungsstrategie festgelegt
Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat eine Zukunftsperspektive skizziert und die ersten Elemente einer Ausstiegsstrategie festlegt. Deren Umsetzung setzt die wirksame Anwendung von Gesundheitsschutzmassnahmen am Arbeitsplatz voraus, insbesondere zum Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer. Dazu ist es notwendig, die Kontrolltätigkeit am Arbeitsplatz zu verstärken anstatt bestehende Regelungen abzuschaffen, wie es einige Arbeitgeberverbände fordern. Vielmehr muss der Bund verbindliche Kontroll-Quoten für Covid-Kontrollen am Arbeitsplatz vorgeben, wenn nötig muss die Suva beigezogen werden und die Kantone im Vollzug unterstützen. Es müssen nun alle Betriebe ein Schutzkonzept vorweisen, auch solche ohne Publikumsverkehr, wie etwa auf dem Bau. Im Rahmen der Exit-Strategie ist auch an eine Zertifizierung der Schutzkonzepte durch Fachpersonen zu prüfen, insbesondere dort, wo neue Schutzkonzepte entstehen.

Darüber hinaus müssen endlich Massnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Quarantänebestimmungen zu ermöglichen, vor allem in Gesundheitseinrichtungen, und die notwendigen temporären Personalaufstockungen müssen finanziert werden. Allgemein erwartet der SGB, dass die in den letzten Monaten neu geschaffenen Kapazitäten im Gesundheitswesen insbesondere auf den Intensivstationen erhalten bleiben und dass weiterhin neue Kapazitäten nachhaltig geschaffen werden, um in Zukunft Überlastungen zu vermeiden.

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Sie wollen wissen, wofür wir uns engagieren? Abonnieren Sie unseren Newsletter! Bei persönlichen Anliegen helfen Ihnen unsere RegionalsekretärInnen gerne weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Newsletter abonnieren