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SGB weist AHV-Panikszenarien zurück - Mittelentzug muss gestoppt werden

SGB-Kommentar zum AHV-Umlageergebnis

© SGB

Dass das Umlageergebnis der AHV erstmals seit 1999 in die roten Zahlen gerutscht ist, überrascht nicht: Einerseits wurden der AHV in den letzten Jahren wegen der Unternehmenssteuerreform II jährlich 300-400 Mio. Fr. entzogen, denn viele Unternehmer zahlen sich vermehrt AHV-befreite Dividenden statt Löhne aus. Andererseits ist die Erwerbslosigkeit in der Schweiz so hoch wie nie (nach IAO-Definition). Damit entgehen der AHV ebenfalls Lohnbeiträge. Denn Ausgesteuerte bezahlen gar keine Lohnbeiträge und Arbeitslose auf deutlich tieferen Löhnen.

Panikszenarien gekoppelt an Abbauforderungen, wie sie nun wegen den neusten AHV-Zahlen herumgeboten werden, weist der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) deshalb entschieden zurück. Die demografische Alterung der Gesellschaft ist seit der Gründung der AHV eine Realität. Wegen stark gestiegener Lebenserwartung und deutlich gesunkener Geburtenrate ist das Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und RentenbezügerInnen von 6,5:1 auf 3,4:1 gesunken. Trotzdem steht die AHV noch heute mit Reserven von 45 Mrd. Fr. äusserst robust da. Seit 1975 hat sich die Zahl der RentnerInnen auf mehr als 2 Millionen verdoppelt. Trotzdem wurden die Lohnbeiträge an die AHV seither nie mehr erhöht. Nur einmal in diesen 40 Jahren ist ein Mehrwertsteuerprozent dazugekommen. Das zeigt, dass der soziale Finanzierungsmechanismus, bei dem Beiträge auf dem gesamten Erwerbseinkommen erhoben werden, äusserst solide ist. Alle mit der Demografie begründeten Horror-Finanzszenarien haben sich deshalb als falsch erwiesen.

In den nächsten Jahren wird der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge vorübergehend für einen Mehrbedarf sorgen. Diesen kann die AHV durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer oder andere Massnahmen gut bewältigen. Steigt die Erwerbsarbeit markant an, oder werden die Fehlentwicklungen der Unternehmenssteuerreform II korrigiert, sinkt auch der Bedarf für Zusatzeinnahmen. Keine Option ist es jedoch, der AHV weitere Mittel zu entziehen. Die im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) vom Bundesrat vorgeschlagene Halbierung des Zinssatzes von 2 auf 1% auf den Schulden der IV gegenüber der AHV weist der SGB deshalb entschieden zurück.(SGB)

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