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Lohnmassnahme SecurePost 2019: CHF 450.- Einmalzahlung pro rata

syndicom erreicht vor der Schlichtung eine Verbesserung der Lohnmassnahme. Die beiden Gesamtarbeitsverträge (GAV) werden verlängert. Die Mitarbeitenden haben nun eine Einmalzahlung von CHF 450.- pro rata auf sicher

Die Schlichtung zu den Lohnmassnahmen war nötig geworden, nachdem syndicom das Angebot von SecurePost von CHF 200.- und zusätzlichen CHF 350.- bei Erreichen des Zielbandes ablehnen musste. Denn die wirtschaftlichen Kennzahlen liessen darauf schliessen, dass das Zielband nur schwer erreicht werden würde. Die Mitglieder waren der gleichen Meinung und lehnten das Resultat an den Ratifizierungsanlässen deutlich ab.
 

Wichtiges Signal für alle ausgelagerten Firmen des Konzerns Post
Mit der Einigung auf garantierte CHF 450.- pro rata Beschäftigungsgrad erreicht syndicom vor der Schlichtung eine Verbesserung. Denn die Auszahlung ist nicht an die Sanierungsziele gebunden. Sie wird allen Mitarbeitenden unter dem GAV bedingungslos gewährt. Mit dem Vorschlag von SecurePost wären nur CHF 200.- sicher ausbezahlt worden. Darüber hinaus bedeutet die Einigung vor der Schlichtung, dass die Mitarbeitenden der ausgelagerten Firmen des Konzerns Post bei positiver Teuerung Anspruch auf Lohnmassnahmen haben, auch wenn sich diese Firmen in einer Sanierung befinden.
 

Einigung macht den Weg frei für die Verlängerung des GAV
Der GAV SecurePost AG bleibt bis auf eine Anpassung unverändert: Von den 112 freien Tagen dürfen neu maximal 5 Tage im Jahr halbtageweise kompensiert werden, also 10 Halbtage. Dadurch, dass sich syndicom für den Erhalt der 112 freien Tage eingesetzt hat, garantiert der GAV auch in Zukunft den Mitarbeitenden eine 5-Tage Woche.

Im GAV SecurePost AG Logistik wird neu auf die Mindestlohntabelle des allgemein verbindlichen «GAV für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen» verwiesen. Mitarbeitende, die vor dem 1.1.2020 eingetreten sind, erfahren dadurch keine Änderung. Für sie gilt weiterhin die bisherige Mindestlohntabelle (Bestimmung «2.13.2 Mindestlohn»). Für neue Mitarbeitenden ab 1.1.2020 gilt die Mindestlohntabelle des «GAV für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen».

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