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Lohnunterschiede mit regelmässigen Kontrollen ausmerzen

Vernehmlassung Entwurf Gleichstellungsgesetz

Der Bund hat in seinem Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz GlG) die geplanten staatlichen Massnahmen aufgezeigt. Für die Gewerkschaft syndicom geht der Gesetzesentwurf zu wenig weit. syndicom fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort weiterführende Massnahmen. Zudem soll der Bund bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung mehr Verantwortung übernehmen.

Die tatsächliche Umsetzung der Lohngleichheit ist noch nicht erreicht. Die Lohndifferenz in der Privatwirtschaft beträgt aktuell 15.1 Prozent (BFS, Lohnstrukturerhebung LSE 2014). Das auf freiwilliger Lohnkontrolle basierende Projekt «Lohngleichheitsdialog» ist gescheitert: Die Zahl der teilnehmenden Unternehmen blieb mit 51 deutlich unter den erhofften hundert. Fast die Hälfte dieser Unternehmen  sind zudem staatliche oder staatsnahe Betriebe. Um den bereits 35 Jahre alten Verfassungsauftrag zu erfüllen, für gleichwertige Arbeit gleichen Lohn zu bezahlen, sind deshalb verpflichtende staatliche Massnahmen zwingend.

syndicom erachtet es deshalb als zentral, dass regelmässige Lohnanalysen – mindestens alle drei Jahre – durchgeführt werden. Bis ins Jahr 2020 soll diese Massnahme erstmals flächendeckend in allen Unternehmen umgesetzt werden. Dabei darf die Verantwortung für die regelmässigen Kontrollen nicht allein an die Unternehmen und die externen Kontrollstellen delegiert werden. Auch der Staat muss aktiv werden und die betriebsinternen Lohnkontrollen anhand von Stichproben überprüfen.

Weiter sollen bei Nichteinhaltung des Gesetzes – sprich bei Nichtdurchführen der Lohnkontrollen, Nichtpublizieren der Ergebnisse und bei Verzicht auf Korrektur von entdeckter Lohndiskriminierung – staatliche Sanktionen folgen. Wichtiger Punkt für syndicom: Die Gewerkschaften sollen zwingend bei den Kontrollen der Unternehmen einbezogen werden und in einer tripartiten Bundeskommission Einsitz nehmen. Nur so ist die Transparenz gegenüber den Arbeitnehmenden und ihren Vertretungen gewährleistet.

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