Lohngleichheit – Jetzt braucht es Kontrollen
Gewerkschaftsfrauen schreiben offenen Brief an Bundesrat

Mittels offenem Brief fordern die Gewerkschaftsfrauen den Bundesrat heute auf, zügig die nötigen gesetzlichen Schritte für die Durchsetzung der Lohngleichheit zu ergreifen. Denn der Ende Februar dieses Jahres mit bloss mageren Ergebnissen beendete Lohngleichheitsdialog und der wieder angestiegene Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen weisen darauf hin, dass mit Freiwilligkeit nicht weiter zu kommen ist. Deshalb verlangen die SGB-Frauen: Jetzt braucht es gesetzlich festgelegte Kontrollen.
Die Unternehmen sollen die Löhne regelmässig (z.B. alle drei Jahre) überprüfen müssen. Sie haben innerbetriebliche Lohntransparenz herzustellen. Zur Durchsetzung der Lohngleichheit braucht es eine nationale Behörde. Sie hat die Kompetenz, solche Überprüfungen auch von Amtes wegen durchzuführen und die nötigen Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit einzuleiten, sei es mittels Klage, Busse oder Verfügung. Bei festgestellter Diskriminierung gilt Nulltoleranz.
Im Hinblick auf den 14. Juni, Tag des legendären Frauenstreiks in der Schweiz, haben die Gewerkschaftsfrauen heute in einem farbenfrohen Protestmarsch in Bern gefordert, dass der Bundesrat nach nunmehr 33 Jahren resp. 18 Jahren die Bestimmungen des Verfassungsartikels und des Gleichstellungsgesetzes endlich durchsetzen müssen.(SGB)