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Keine halben Sachen, Somedia!

Jetzt schlägt’s 13! Arbeitsinspektorat soll somedia überprüfen

c Max Spring

impressum und syndicom ersuchen das Arbeitsinspektorat Chur, die Arbeitszeiterfassung bei der „Südostschweiz“ zu überprüfen. Eine vereinfachte Zeiterfassung, wie sie das Verlagshaus Somedia eingeführt hat, können die Organisationen der JournalistInnen nur akzeptieren, wenn sie im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags vereinbart ist. Ansonsten sind die Medienschaffenden auf den gesetzlichen Gesundheitsschutz angewiesen, der die gesetzliche Zeiterfassung voraussetzt.

Mit der Aktion „jetzt schlägt’s 13“ verteidigen impressum und syndicom seit Januar 2014 an jedem 13. des Monats die Arbeitsbedingungen der Journalistinnen und Journalisten mit einer gezielten Aktion. Die Verlage Tamedia, NZZ, Ringier in Zürich sowie Zehnder in Will sind bereits bei den Arbeitsinspektoraten angezeigt worden. Der Vorwurf: Die Arbeitszeiten der Medienschaffenden werden nicht gesetzeskonform erfasst. Dies verunmöglicht die Überprüfung des gesetzlichen Gesundheitsschutzes.

impressum und syndicom betonen, dass die Arbeitszeiterfassung nach Gesetz erforderlich ist, weil für den Gesundheitsschutz der Medienschaffenden nur das Gesetz zur Verfügung steht. Das ist der Fall, weil seit 10 Jahren kein Gesamtarbeitsvertrag mehr in Kraft ist, nachdem er vom Verlegerverband VSM gekündigt worden war. Dieser Arbeitgeberverband verunmöglicht seither jeden Versuch der Journalistenorganisationen, wieder GAV-Verhandlungen aufzunehmen.

syndicom und impressum sind nach wie vor bereit, wieder in Verhandlungen zu treten. Die Einladung liegt auf dem Schreibtisch des Verlegerverbands.


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