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Doch lieber keine Neuverhandlung, sagt der SBVV

Am 7. Februar wiesen die BuchhändlerInnen das Begehren des Buchhändler- und Verlegerverbands (SBVV), ihre Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich von 40 auf 41 Stunden zu verlängern, als «unmoralisches Angebot» klar zurück. Sie zeigten sich aber offen, mit eigenen Forderungen in eine GAV-Runde einzusteigen.

 

Der Entscheid der Branchenkonferenz syndicom Buch wurde vom Zentralvorstand des SBVV zur Kenntnis genommen und die Themen Mindestlöhne, Wochenarbeitszeit, GAV und Lohnstudie erneut diskutiert. Die Antwort folgte im März: Über Anpassungen des Mindestlohns könne man in den herbstlichen Lohnverhandlungen reden. Diskussionen über eine GAV-Revision und damit verbundene Anpassungen der Arbeitszeit erachte der SBVV angesichts der gegenwärtig polarisierten Situation momentan als wenig zielführend. Offen ist er für eine gemeinsame Lohnstudie, die aufzeigen könnte, wie es im Verkaufsalltag um die Entwicklung der Gehälter bestellt ist.

Diese Reaktion des SBVV ist ermutigend und zeigt, dass die BuchhändlerInnen sich Gehör und Respekt verschaffen konnten. Die Basis der Vertragspartnerschaft im Buchhandel ist demnach solider als noch Anfang Jahr befürchtet. Das Jahresziel bleibt jetzt, dass es auch im Buchhandel bald keine Löhne unter 4000 Franken mehr gibt.

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