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Die Schweiz braucht ein mutigeres Mediengesetz

Das neue Bundesgesetz über elektronische Medien bringt wichtige Neuerungen. Doch zur Erhaltung einer starken Medienlandschaft im digitalen Zeitalter reichen die Vorschläge bei weitem nicht aus. Zahlreiche Verbände und Vereine aus Medien und Zivilgesellschaft fordern deshalb ein mutigeres Gesetz.

Das neue Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) setzt die Leitplanken für die künftige Entwicklung der Schweizer Medienlandschaft. Angesichts der Digitalisierung ist die Ablösung des veralteten Radio- und Fernsehgesetzes dringend nötig. Doch das neue Gesetz ist nur ein halber Schritt in die richtige Richtung.

Trotz wichtiger Neuerungen reichen die Vorschläge des Bundesrates bei weitem nicht aus, um eine innovative und vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Zahlreiche Verbände und Vereine aus Medien und Zivilgesellschaft setzen sich deshalb für ein mutigeres Mediengesetz ein und stellen folgende Forderungen auf:

  1. Onlinejournalismus muss unabhängig davon gefördert werden, ob es sich um Audio-, Video- oder Textangebote handelt. Das gilt auch für Onlineangebote von Lokal- und Regionalzeitungen. Die Beschränkung auf eine Förderung von Audio- und Videoangeboten im Internet ergibt keinen Sinn. Inhalte müssen auf die Bedürfnisse des Publikums zugeschnitten sein. Zudem kann ohne eine Förderung von Textangeboten die Finanzierungskrise im Schweizer Journalismus nicht bewältigt werden. Voraussetzung für eine Förderung sind eine Selbstverpflichtung auf die Regeln des Presserates und die Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen.
     
  2. Die Mindestanforderungen im Gesetz müssen auch für Radiosender ohne Leistungsauftrag und für sämtliche Angebote geförderter Medien gelten. Es ist unbedingt zu verhindern, dass Radiosender ohne Leistungsvereinbarung vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Sonst müssten diese stark genutzten Sender nicht einmal mehr Mindestanforderungen wie die Pflicht zur sachgerechten Darstellung von Tatsachen und Ereignissen erfüllen.
     
  3. Ein regionaler Service public muss in allen Regionen gewährleistet sein. In Regionen, in denen kein privater Radiosender einen Leistungsauftrag für regionale Informationsleistungen erbringen möchte, soll der SRG erlaubt werden, ihre Regionalberichterstattung im Radio auszubauen. Damit kann ein Abbau der Informationsleistung für die Bevölkerung verhindert werden.
     
  4. Die Medienabgabe darf nicht weiter gesenkt werden. Die Finanzierung des Leistungsauftrages der SRG muss nachhaltig gesichert sein. Der Anteil der Medienabgabe für direkte Medienförderung muss auf 6-10 % erhöht werden. Zudem sollten die kommerziellen Einnahmen der SRG reduziert und aus der Medienabgabe kompensiert werden. Damit genügend Mittel für die SRG und für die direkte Medienförderung zur Verfügung stehen, ist von einer weiteren Senkung der Medienabgabe abzusehen.
     
  5. Die Medien- und Nutzungsforschung muss auch künftig zwingend aus der Medienabgabe finanziert werden. Um zu verstehen, wie sich die Medien in der Schweiz entwickeln, ist Forschung von zentraler Bedeutung. Nur dann verfügen Politik und Gesellschaft und gesicherte Erkenntnisse, um die Medienlandschaft der Zukunft sinnvoll mitzugestalten.
     
  6. Der Kommission für elektronische Medien ist eine Trägerschaft zur Seite zu stellen. Durch eine unabhängige Regulierungsbehörde wird die Staatsferne der Medien besser gewährleistet. Um aber den Besonderheiten der Medienbranche Rechnung zu tragen und die KOMEM demokratisch zu verankern bietet sich eine Trägerschaft an.
     
  7. Ausländische Anbieter sollen einen Beitrag zum Kulturschaffen leisten. Wie Fernsehsender sollten auch Video-on-Demand-Dienste einer Förderungspflicht für schweizerische und europäische Werke unterliegen. Zudem sollte eine Abgabe auf Werbefenster und Streamingdienste eingeführt werden. Ebenso sind Vorschläge auszuarbeiten, wie Onlineplattformen (Suchmaschinen, Social Media) zur Finanzierung der Medienförderung beitragen können.

Gleichzeitig unterstützen die Vereine und Verbände aus Medien und Zivilgesellschaft ausdrücklich:

  • den technologieneutralen Regulierungsansatz,
  • die direkte Medienförderung für private elektronische Medien, die einen Leistungsauftrag erfüllen,
  • die indirekte Medienförderung (digitale Infrastruktur, Presserat, Aus- und Weiterbildung, Nachrichtenagentur),
  • die genauere Definition des Auftrags der SRG und
  • die Einführung einer unabhängigen Kommission für elektronische Medien (KOMEM).

Diese Position wird gemeinsam getragen von Arbus, fög, impressum, media FORTI, Médias pour tous, SGB, SSM, Suisseculture, syndicom, UNIKOM und Verband Medien mit Zukunft.

syndicom-Stellungnahme in der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM)

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