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Den sozialen Kompass neu ausrichten - SGB-Jahresmedienkonferenz 2015

Der Schweizer Politik ist in den letzten zwanzig Jahren der soziale Kompass abhandengekommen. Statt die stark aufgehende Lohnschere zu korrigieren, hat die Politik Normalverdienerhaushalte zusätzlich belastet statt entlastet. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb deutliche Lohnerhöhungen für tiefe und mittlere Einkommen - insbesondere für Leute mit Lehre, einen Ausbau der Krankenkassen-Prämienverbilligungen und höhere AHV-Renten.


Der am Montag vorgestellte neuste SGB-Verteilungsbericht lässt keinen Zweifel offen: Die Einkommensentwicklung der Topverdiener und der Normalverdiener klafft weit auseinander. Seit 1996 sind die Löhne des am bestbezahlten Prozentes der Arbeitstätigen real um rund 40 Prozent gestiegen, während die tiefen und mittleren Löhne nur um 8 bzw. 12 Prozent zulegten. Berufsleute mit einer Lehre (höchster Bildungsabschluss) mussten sich mit weniger als 5 Prozent begnügen. Noch ungleicher als bei den Löhnen ist die Einkommensentwicklung im Rentenalter, denn die 2. und 3. Säule verlängert die Ungleichgewichte des Erwerbslebens ins Alter und akzentuiert sie. Kommt dazu, dass die AHV-Renten gemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung immer mehr an Wert verlieren und nicht mit der Lohnentwicklung Schritt halten.

Statt korrigierend einzugreifen, hat die Politik die zunehmend ungleiche Lohnentwicklung sogar noch verstärkt: Die obersten Einkommensschichten wurden vor allem bei den direkten Steuern entlastet, die unteren und mittleren Einkommen dagegen über Abgaben, insbesondere den Krankenkassenprämien, deutlich mehr belastet. Unter dem Strich sank das real verfügbare Einkommen der Wenigverdiener zwischen 2002 und 2012 um 200 Fr./Monat (Alleinstehende) bzw. 190 Fr./Monat (Verheiratete mit 2 Kindern). Die mittleren Einkommensklassen stagnierten, während das bestverdienende Prozent 1930 resp. 2680 Fr./Monat mehr im Portemonnaie hatte.

Zur Neuausrichtung des sozialen Kompass' fordert der SGB eine Aufstockung der Prämienverbilligungen. Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. In einem zweiten Schritt müssen 8 Prozent anvisiert werden, so wie es Ende der 1990er Jahre im Krankenversicherungsgesetz als Sozialziel formuliert wurde.

Nach der bescheidenen Lohnrunde 2015 braucht es zudem substanzielle Lohnerhöhungen bei den unteren und mittleren Einkommen, insbesondere bei Berufsleuten mit Lehre. Angesagt sind generelle Lohnerhöhungen im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen statt individualisierte Lohnsysteme, von denen vor allem die höchsten Einkommen profitieren.

Und zur Linderung der Einkommensunterschiede im Alter muss die sozial finanzierte AHV ausgebaut werden, so wie es die Initiative "AHVplus: Für eine starke AHV" fordert. Statt wie im Projekt "Altersvorsorge 2020" die AHV zu schwächen (höheres Frauenrentenalter, Teilrückzug des Bundes aus der Finanzierung, Sparbremse) muss das wichtigste Sozialwerk gestärkt werden.(SGB)


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