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Arbeitgeber verschwinden durch die Hintertür

In einem Brief vom 17. September teilt uns der Arbeitgeberverband der grafischen Industrie Viscom mit, dass er aus dem Prozess der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des GAV 2013–15 aussteige. In der Verbandszeitschrift «viscom» vom 30. 9. bestätigt er dies.

Die Allgemeinverbindlichkeit des GAV hilft, den brutalen Preiskampf in der Druckbranche zu dämpfen. Wenn einzelne Unternehmen sich nicht an die Spielregeln halten müssen, können sie via Sozialdumping bei Löhnen, Zuschlägen, Ferien, Versicherungen die Preise weiter drücken.

Welches Argument wird gegen die AVE immer wiederholt? Es geht um den GAV-Artikel 223.4: Personen, denen durch den aktuellen GAV die Zuschläge gekürzt werden, haben eine Lohngarantie, d. h. ihnen steht ein Lohnausgleich zu. Dieser kleine Absatz kann nicht allgemeinverbindlich erklärt werden (Richtlinien Seco), deshalb benachteilige er die Viscom-Mitglieder! Theoretisch ist das wohl wahr, aber in der Praxis kennen weder wir noch der Viscom auch nur einen Betrieb ausserhalb des GAV-Bereichs, der höhere Zuschläge zahlte als die des GAV ...

Da dieses Argument nicht zieht, hat Viscom sich auf das Thema Kontrollorgan eingeschossen. Obwohl allen Verhandlungspartnern klar war, dass das Gesetz für allgemeinverbindlich erklärte GAVs ein Kontrollorgan vorschreibt, wird nun behauptet, das Kontrollorgan stünde so nicht im GAV und die AVE könnte darum nicht beantragt werden. Gedächtnisschwäche? Wir haben in den Verhandlungen mehrfach darauf hingewiesen. Da Viscom aber die AVE bis zum letzten Moment ganz ablehnte, wurde natürlich auch nicht über das AVE-Kontrollorgan verhandelt. Wir prüfen eine Klage und sind gespannt, was Viscom vorzuschlagen hat, um die zerrüttete Basis der Sozialpartnerschaft wieder auf ein einigermassen vernünftiges Level zu heben.

(Niklaus Dähler, Präsident Grafische Industrie)

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