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Mehr bezahlen – weniger erhalten: Ein kategorisches Nein zu diesem Reformvorschlag

Der SGB zu den BVG-Beschlüssen des Ständerats

© Das Schweizer Parlament

Seit über einem Jahrzehnt sinken die Renten der Pensionskassen massiv. Obwohl die Kassen von sprudelnden Gewinnen an den Aktien- und Immobilienmärkten profitierten. Die heutige Realität in der 2. Säule: Tiefe Verzinsung, tiefere Umwandlungsätze, aber höhere Kosten und Gewinne für die Pensionskassen und Versicherungen. Das Parlament hätte die historische Chance gehabt, den vom Bundesrat unterstützten Kompromiss der Sozialpartner zu übernehmen, einen Reformvorschlag mit raschen und bezahlbaren Rentenverbesserungen für die Frauen. Stattdessen lässt es die Frauen jahrzehntelang auf bessere Renten warten und mehr bezahlen. Mit der Zinswende stellen sich in der 2. Säule ohnehin neue Probleme. Anstatt die Renten weiter zu senken, stellt sich die Frage, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.

(SGB) Die Beschlüsse des Ständerats bedeuten nichts Anderes als teuer bezahlen für weniger Rente. Es drohen Rentenverluste von bis zu 200 Franken pro Monat. Trotz klaren Versprechen aller Involvierten, das Niveau der Renten insgesamt zu halten – und jenes der Frauenrenten zu verbessern. Und dies, obwohl sich die finanzielle Lage der Pensionskassen aufgrund der Zinswende rasant verbessert. Konkret schlägt der Ständerat damit vor, den Umwandlungssatz dauerhaft zu senken und dies nur während einer Übergangszeit zu kompensieren – und dies auch nur für eine Minderheit der Betroffenen. Im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss würden sich Arbeitgeber und Personen mit hohen Einkommen kaum an den Kosten der Kompensation beteiligen. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit – haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.

Für die Frauen ist der Beschluss ein besonderer Hohn. Der Ständerat schlägt vor, dass sie nach der Erhöhung des Rentenalters auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten sollen. Nicht einmal für die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen sofort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.
 

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