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Nutzen wir den bewährten Westschweizer GAV!

Zum elften Termin der Aktionsserie «Jetzt schlägts 13!» sind die Arbeitsbedin­gun­gen in der Deutschschweizer und Tessiner Medienbranche zumindest ein öffentliches Thema.

 

Seit nunmehr 10 Jahren herrscht in allen Print- und Online-Redaktionen der Deutschschweiz und des Tessins der vertragslose Zustand. Am 13. November haben Impressum und syndicom den Verband Schweizer Medien eingeladen, einen neuen Anlauf zu nehmen: In der Suisse Romande wurde per Anfang 2014 eine Convention collective de travail (CCT, GAV) in Kraft gesetzt, die sowohl den Verlagen als auch den JournalistInnen in Print und Online hilft, stabile Arbeitsverhältnisse zu schaffen und damit die Qualität ihrer Medien zu stützen.

Das «Modell CCT»

syndicom und Impressum schlagen vor: Nutzen wir die Vorteile des «Modells CCT» in der Deutschschweiz und im Tessin! Der Abschnitt Gesundheitsschutz in einem neuen GAV kann auch eine branchengerechte Lockerung der Zeit­erfassungspflicht enthalten.

Am 13. November wandten sich zudem die Tessiner Sektionen von Impressum und syndicom an ihre Verleger: In einem offenen Brief haben sie eingeladen, auf regionaler Ebene und ohne Konfrontation eine Lösung für einen neuen GAV analog zum «Modell CCT» zu suchen.

Annäherung erwünscht

Der Berufsverband Impressum und die Gewerkschaft syndicom hoffen, dass alle Branchenakteure den Annäherungsprozess tatkräftig unterstützen. Davon wird letztlich die ganze Branche profitieren.

syndicom und Impressum

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