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Grössere Lohnunterschiede – steigende Lohndiskriminierung

Die Lohndiskriminierung und die Gesamtlohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind zwischen 2014 und 2018 gestiegen, wie die neuste Analyse der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik zeigt. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt und umgekehrt werden – mit der konsequenten Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes und einer neuen, fairen Verteilung der bezahlten und unbezahlten Betreuungsarbeit.

© SGB

(SGB) Seit 40 Jahren legt die Bundesverfassung den Grundsatz gleicher Löhne fest, seit 25 Jahren ist dessen Umsetzung im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Doch die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass es mit der Umsetzung mehr denn je hapert: So ist der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern von 2014 bis 2018 um fast einen Prozentpunkt auf 19 Prozent gestiegen, der unerklärte, meist diskriminierende Anteil daran um 3 Prozentpunkte auf 45.4 Prozent. Das heisst, dass Frauen in der Schweiz für gleichwertige Arbeit 8.6 Prozent weniger verdienen als Männer – das entspricht jeden Monat 686.45 Franken. Insgesamt verdienen Frauen monatlich im Mittel 1512 Franken weniger als Männer.

Auffällig ist, dass der Lohnunterschied, der sich mit Ausbildung, Berufserfahrung und Hierarchiestufen erklären lässt, über die beobachteten Jahre mit gut 10 Prozent etwa gleich gross geblieben ist, aber die Lohndiskriminierung gestiegen ist. Das bedeutet, dass die Revision des Gleichstellungsgesetzes, die letzten Sommer in Kraft getreten ist, tatsächlich zu spät gekommen ist und deshalb nun umso konsequenter umgesetzt werden muss. Der SGB erwartet, dass die Unternehmen ihre Pflicht wahrnehmen, ihre Lohnsysteme mit den Sozialpartnern auf Diskriminierung analysieren und diskriminierende Löhne umgehend anpassen.

Doch auch der sogenannt nicht diskriminierende Lohnunterschied ist mit 10 Prozent zu gross, denn auch er beruht auf diskriminierenden Strukturen im Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft: Frauen arbeiten oft in Berufen, die nicht ihrem Wert entsprechend entlöhnt sind, und schlagen rasch einmal an der gläsernen Decke an, von wo aus ein weiterer Karriereaufstieg kaum mehr möglich ist. Spätestens nach der Familiengründung übernehmen Frauen zudem noch einen grossen Teil der anfallenden unbezahlten Arbeit, was sich aufgrund der Struktur des Arbeitsmarkts (Möglichkeit der und Entlöhnung von Teilzeitarbeit) ebenfalls in einem tieferen Lohn für die bezahlte Arbeit niederschlägt.

Neben Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung fordert der SGB deshalb Massnahmen, damit Frauen wegen der Übernahme von Sorgearbeit keine Lohneinbussen mehr riskieren. Dies bedeutet genügend durch die öffentliche Hand finanzierte Betreuungsangebote und Strukturen, die eine faire Aufteilung der restlichen unbezahlten Arbeit auf Männer und Frauen erlauben.

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