Artikel

Klaus Rózsa freigesprochen

Das Zürcher Obergericht hat dem Foto-Journalisten Klaus Rózsa im Berufungsprozess endlich Recht gegeben: Das Urteil lautete Freispruch in allen Punkten und volle Prozessentschädigung. Vorinstanz und Staatsanwaltschaft hatten Rózsa Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung vorgeworfen und ihn deswegen verurteilt. Das Obergericht Zürich korrigierte das am 26. August.

Am 4. Juli 2008 hatte Klaus Rózsa einen Polizeieinsatz fotografiert und war in der Folge von zwei Polizisten auf ­grobe Weise abgeführt worden. Das Obergericht hält nun fest, dass die Festnahme nicht gerechtfertigt war und dass Klaus Rózsa auch ein gewisser Widerstand in dieser Situation nicht vorgeworfen werden kann.

Wichtig ist nicht zuletzt die Feststellung des Obergerichts über den Umgang der Polizei mit Medienschaffenden: die Polizisten müssen es sich gefallen lassen, dass ihre Arbeit fotografiert und gefilmt wird. syndicom stand Klaus Rózsa mit Rechtsschutz zur Seite. (red.)

Restez informées

Personnellement, rapidement et directement

Vous voulez savoir pourquoi nous nous engageons. Abonnez-vous à nos newsletters! Si vous avez des demandes personnelles, nos secrétaires régionaux seront heureux d’y répondre.

syndicom près de chez toi

Les secrétariats régionaux te conseillent de manière compétente

S'abonner à la newsletter